Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln
Als Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren gesetzliche Rechte, wenn die Ware nicht vertragsgemäß ist.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht grundsätzlich für mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Je nach anwendbarem nationalem Recht können darüber hinausgehende Rechte oder längere Fristen gelten.
Ist die Ware mangelhaft, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere kostenlose Nacherfüllung verlangen. Je nach den Umständen kommt eine Reparatur oder Ersatzlieferung in Betracht. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können außerdem eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags in Betracht kommen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen freiwilligen Garantie. Eine freiwillige Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.
So machen Sie Ihre gesetzlichen Rechte geltend
Wenn Sie einen Mangel an der von uns gekauften Ware feststellen, kontaktieren Sie uns bitte und beschreiben Sie den Mangel möglichst genau. Wir informieren Sie anschließend über die weitere Vorgehensweise.
Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten für Mängel, die nach den gesetzlichen Vorschriften von uns als Verkäufer zu vertreten bzw. innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen relevant sind. Eine Garantie ist hiervon rechtlich zu unterscheiden.
EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
Der folgende harmonisierte Hinweis der Europäischen Union informiert Sie über die wesentlichen Bestandteile der gesetzlichen Gewährleistungsrechte:
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie auf dem Informationsportal der Europäischen Union.
Stand: September 2026